
Künstliche Intelligenz im Recruiting
Künstliche Intelligenz (KI) begegnet uns bereits jetzt in verschiedensten Lebensbereichen (Spracherkennung am Smartphone “Siri”oder ”Alexa”, Bilderkennung, automatische Filter und viele mehr) und nun auch bei der Vorauswahl von Bewerbern.
Künstliche Intelligenz – Was ist das überhaupt?
Laut SAP News-Center ist “Künstliche Intelligenz […] der Überbegriff für Anwendungen, bei denen Maschinen menschenähnliche Intelligenzleistungen erbringen […]. Die Grundidee besteht darin, durch Maschinen eine Annäherung an wichtige Funktionen des menschlichen Gehirns zu schaffen – Lernen, Urteilen und Problemlösen.”
Einen Bewerbungsprozess zu gestalten und auszuführen ist nun durchaus ein komplexer Vorgang, der über mehrere Schritte und einen längeren Zeitraum hinweg zur Anwendung kommt. Dies verlangt den Beteiligten neben Intelligenz auch auf der sozial-emotionalen Ebene einiges ab.
Anwendungsbereiche künstlicher Intelligenz im Recruiting
Wir nutzen letztlich alle bereits künstliche Intelligenz, alleine schon über die bekannten Suchmaschinen. Für den HR-Bereich sind hier besonders die Suchfunktionen der Karriereportale von Nutzen. Die meisten Portale bedienen sich Algorithmen, die das Finden von passenden Kandidaten erleichtern. Aber nicht nur hier kommt KI zum Einsatz; Xing beispielsweise errechnet auf Grund der Aktivitäten eines Profilinhabers dessen Wechselwilligkeit aus dem bisherigen Anstellungsverhältnis heraus. Mit Hilfe von diesem oder anderen Werkzeugen lässt sich eine Analyse des Arbeitsmarktes, der Arbeitnehmerzufriedenheit und so weiter errechnen. All diese Informationen sind für nachhaltige Lösungen im Rekrutierungs-Bereich von Nutzen. Dies sind erst die Anfänge der Entwicklung, aber soviel ist sicher: KI wird zunehmend Einfluss nehmen, auch im Personalbereich. Dies wird auch anhand der Recruiting Trends 2019 deutlich.
In Zukunft wird es so sein, dass bestimmte Apps, oder Karriereseiten mit Hilfe von KI eine besonders gute Vorauswahl an Bewerbern treffen und so den Recruitingprozess erleichtern. Aber nicht nur das, verschiedene Messengersysteme können mit Hilfe von Chatbots ein Chat-Interview führen. So könnten über die Karriereseite oder eine social media Verlinkung einige Fragen gestellt werden, die vom Chatbot direkt beantwortet und eingeordnet werden können.
Beispiel: Herr Müller wird über Facebook auf eine Stellenanzeige aufmerksam und durch anklicken auf ein Chatfenster verwiesen. Hier beantwortet Herr Müller einige Fragen zu seiner Person (Haben Sie bereits im Bereich XY gearbeitet? Wie stellen Sie sich die Arbeit als XYZ vor? Welche Gehaltsvorstellungen haben Sie? usw.). Anhand der gegebenen Antworten und entsprechend zuvor festgelegter Parameter, kann nun eine Einstufung des Kandidaten erfolgen. Entsprechend dieser kann dann eine Empfehlung ausgesprochen werden (“Senden Sie Ihre Unterlagen an…” oder “Wir empfehlen folgende Schritte…”).
Was sagt der Gesetzgeber?
Da die Thematik der künstlichen Intelligenz im Bereich des Recruitings noch in den Kinderschuhen steckt, gibt es hier noch keine eindeutigen Regelungen. Klar ist jedoch, dass auch hier die Einhaltung von arbeitsrechtlichen Vorgaben sichergestellt sein muss. So wie in einem tatsächlichen Bewerbungsgespräch dürfen bestimmte Fragen einfach nicht gestellt werden. Beispiele hierfür sind Schwangerschaft bzw. Familienplanung, Behinderung und so weiter. Der Schutz der Privatsphäre und vor Diskriminierung durch Geschlecht, Herkunft, Alter etc. muss gewahrt bleiben.
Darüber hinaus ist hier natürlich auch der Umgang mit personenbezogenen Daten ein Thema.
Art. 22 der DSGVO “Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling” regelt hierzu: “Die betroffene Person hat das Recht, nicht einer ausschließlich auf automatisierten Verarbeitung […] beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt”.
Der Bewerber muss in jedem Fall darauf hingewiesen werden, dass seine Daten über automatisierte Verfahren verarbeitet werden. Hat der Kandidat der automatisierten Verarbeitung ausdrücklich zugestimmt, verfällt das zuvor beschriebene Recht (siehe Art. 22 Absatz 2c DSGVO).
Was erwarten wir vom Einsatz künstlicher Intelligenz im Recruiting?
Unsere Erwartungen, realistisch oder nicht, sind ganz eindeutig: Die Vereinfachung und Beschleunigung des Recruitingprozesses. Künstliche Intelligenz kann hier zum Werkzeug werden, um Suchprozesse und Vorauswahlen zu verkürzen. Dennoch bleibt zum derzeitigen Standpunkt der sozial-emotionale Charakter der Personalvermittlung bei der künstlichen Intelligenz auf der Strecke. Somit kommt man bei menschlichen Verbindungen nicht umhin einen direkten und persönlichen Kontakt aufzubauen. Insbesondere in Zeiten in denen Arbeitnehmer vorrangig nach sinnstiftenden Beschäftigungen suchen ist und bleibt der persönliche Kontakt der Hauptfaktor bei der Arbeitnehmersuche. KI kann helfen eine Art Vorauswahl zu treffen oder zumindest als Unterstützung dem Recruiter zur Seite zu stehen. In welchen Dimensionen oder in welcher Tiefe dies sein wird, bleibt abzuwarten.
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